Hausrutsch

Hilfe, unser Haus rutscht ab!

Eigenheim rutscht ab - Versicherung zahlt nicht


Opfer der Jahrhunderthitze im Sommer 2003 werden von der Gebäudeversicherung im Stich gelassen. Die Austrocknung und Schrumpfung des Untergrundes werden zwar als Elementarschaden erkannt. Schäden an Häusern, die durch Bodenschrumpfung entstehen, sind aber nicht versichert.

Seit 44 Jahren steht unser Haus am Westhang der Gemeinde Erlinsbach am Jurasüdfuss bei Aarau. Mit dem lehmigen Untergrund hat man Leben gelernt. Dass dieser Baugrund aber eines Tages schicksalshaft einschneidende Veränderungen im Leben meiner 5-köpfigen Familie hervorrufen wird, hat sich wohl mein Vater beim Bau des Hauses nicht träumen lassen.

 

Als die Temperaturen im Sommer 2003 konstant hoch blieben und kein Regen fiel, begann der Alptraum. Ueberall zeigten sich schnell vergrössernde Risse in den Wänden. Nachts hörte man das Knallen der berstenden Backsteine und das Knacken im Dachgebälk. Als dann eine Wasserleitung in der Mauer zerrissen wurde und die Wohnung überschwemmte, holte ich Fachleute zu Hilfe.

Dringlichste Notmassnahmen wurden sofort ausgeführt. Die Dachbalken waren schon fast vom Auflager gerutscht und das Dach drohte in das Wohnzimmer zu stürzen. Mit Schwerlastspriessen wurde die Decke unterstützt. Auch aussen am Haus wurden Stützen angebracht, welche das absackende Fundament etwas entlasteten.

Ingenieure und Geologen berechneten auf Grund von eilig durchgeführten Probebohrungen die notwendige Unterfangung des Fundamentes. Sträucher, Bäume und Rasen mussten den Baumaschinen weichen. Vierzehn 7m lange Betonpfähle wurden in den Untergrund und den Felsen gebohrt. Zwei Monate vergingen zwischen Bangen und Hoffen, ob das Haus diese Torturen noch überlebt und das Absacken des Gebäudeteils noch gestoppt werden kann!

Nun sind diese Arbeiten abgeschlossen. Mit einem aufwändigen und teuren Gutachten des Geologen wurde belegt und vom Versicherungsamt anerkannt, dass der Lehm austrocknete und Hohlräume entstanden. Die versicherten Elementarschäden seien allerdings abschliessend aufgezählt. Hohlräume, die durch Bodenschrumpfung entstehen, lassen sich nun aber gemäss Stellungnahme des Aargauischen Versicherungsamtes weder in die Kategorie "Erdrutsch" noch in diejenige von "Erdfall" einordnen. Somit ist es laut Originalton des Schreibens "leider nicht möglich, eine Entschädigung auszurichten". Der Schaden von gegen 150'000.- bleibt am Besitzer vollumfänglich hängen.

Mit diesem vernichtenden Urteil hat sich der Traum vom Eigenheim in ein finanzielles Desaster verwandelt. Verantwortung und finanzielle Vorsorge für meine Familie hat bei mir immer eine grosse Bedeutung gehabt. Man muss nicht unbedingt jedes Fahrrad und die Münzsammlung versichern; aber man muss sicherstellen, dass die existenziell bedrohenden Risiken angemessen abgesichert sind. Das Vertrauen in Versicherungen und die Verantwortung des Staates gegenüber seiner kleinsten Zelle, der Familie, ist bei mir dahin. Die staatliche Versicherung versteckt sich hinter einem Gesetz, welches den Leistungsauftrag regelt. Dass man dabei völlig unverschuldet in den finanziellen Ruin stürzen kann, lässt die Versicherungsbeamten kalt. Da von Gesetzes wegen kein privater Versicherer zugelassen ist, hat der Eigenheimbesitzer nicht einmal die Wahl, welche Risiken er unter Umständen noch zusätzlich versichern möchte.

Solange wir das Haus noch selber bewohnen, kann die Zinsbelastung der zusätzlichen Bankschulden aufgebracht werden. Wenn ich das Haus verkaufen muss, bin ich bankrott!  Niemand bezahlt für ein zerrissenes, schief stehendes Haus noch genug, um die Bankschulden zurückbezahlen zu können.

Ein in der Nähe stehendes, über 100 Jahre altes Haus hat diesen Sommer das erstemal Risse bekommen. Dessen Besitzer wurde schon am Telefon vom AVA erklärt, es gäbe keinen Versicherungsschutz für seinen Schaden. Dieser Hausbesitzer hat seinen, allerdings kleineren Schaden, inzwischen sanieren lassen. Für mich wäre es natürlich interessant, ob es im Aargau ähnliche Schäden gegeben hat und ob diese Hauseigentümer die Schadenablehnung weiterziehen wollen.

Da nun die Versicherung die Zahlungen verweigert, weiss ich noch nicht genau, wie ich die Schäden im Hausinnern beheben und bezahlen will. Dass man vom Wohnzimmer in die Waschküche und ins WC blicken kann, soll ja kein Dauerzustand werden.

Bilder:  Buchhalde 9 rutscht

Bilder:  Haussanierung nach Hangrutsch

Die Fortsetzung: Haus saniert - Beschwerde abgelehnt

Nach dem Entscheid des AVA vom 18. 12.03 haben wir innerhalb der Frist von 20 Kalendertagen (über Weihnachten/Neujahr!) die Einsprache formuliert und am 16. Jan. 2004 an das AVA übermittelt. Der Entscheid von der Oberschätzungsbehörde traf am 11. Nov. 2004 ein: Abweisung der Einsprache. Damit war klar, dass wir auf dem ordentlichen Weg keinen Rappen an die inzwischen investierten 150'000.- Fr. erhalten würden.

Im Frühjahr 2004 mussten wir die bis dahin mit Spriessen unterstützte Wohnzimmerdecke mit einem zusätzlichen Balken definitiv sichern. Eine Wand, Decken und ein Einbauschrank mussten herausgerissen werden, um die Montage des dreiteiligen Balkens zu ermöglichen. Bis nach den Sommerferien waren auch diese Arbeiten abgeschlossen. Auch der Garten konnte inzwischen wieder instand gestellt werden.
Nachdem nun alle Sanierungen abgeschlossen sind, und auch drei Erdbeben ohne neuerliche Risse unser Haus erschütterten, ist zumindest die physische Baustelle mit Erfolg beendet. Nach dem Entscheid der Oberschätzungskommission letzten Monat ist uns allerdings wieder klar geworden, dass da noch eine "finanzielle Baustelle" offene Gräben hinterlassen hat. Wie könnte man die zuschütten?
Wir versuchten es beim zuständigen Regierungsrat E. Hasler mit einem Bittbrief. Leider erfuhren wir dann am 13. Dez. 04, dass absolut kein Fonds oder Konto für Härtefälle bei unserer staatlichen Versicherung existiert und dass da kein Spielraum für Kulanz bestehe.
Wahrscheinlich werden wir nochmals mit Hilfe der Medien unseren "Unmut verkünden". Das bringt uns natürlich kaum mehr entscheidend weiter. So bleibt uns vermutlich nur noch ein Bankraub, Versicherungsbetrug (Haus anzünden) oder Rache nehmen (AVA sprengen). Weil wir da selber wenig Erfahrung besitzen und keine familiären Banden zur Mafia bestehen scheiden diese Möglichkeiten wohl ebenfalls aus.... Ideen willkommen!